Fallreferenzen
Nachfolgend erhalten Sie ein paar ausgewählte Fallreferenzen von Mandaten, die wir übernommen und gelöst haben.
Einer kleine Gemeinde im Norden wurde in einem zweijährigen Streit unter Einbezug der übergeordneten Landesstelle klar gemacht, das man nicht den Anwohnern einer im Wald endenden Wohnstrasse einerseits 400.000 Euro für die angeblich notwendige Sanierung der Anliegerstraße abnehmen kann, andererseits aber selber nicht 60.000 Euro als Anlieger mit dem Gemeindehaus in den gesperrten Haushalt einstellte. Der Bau der Straße wurde damit zwei Jahre lang verhindert und das "Versehen" wurde schließlich von der Haushaltsaufsicht korrigiert.
Ein Finanzamt einer größeren Stadt in NRW schätze bei einem Unternehmer trotz ordnungsgemäß vorliegender monatlicher Umsatzsteuererklärungen wegen einer versehentlich fehlenden Jahres-Umsatzsteuererklärung den Umsatz um 50.000 Euro höher und die Vorsteuer um 10.000 Euro weniger ein als erklärt und forderte eine sofortige Nachzahlung von 7.000 Euro Umsatzsteuer. Der Unternehmer wandte sich hilfesuchend an uns. Gemäß Abgabenordnung darf ein Finanzamt zwar Schätzungen vornehmen, es muß sich dabei aber an "realen Gegebenheiten" orientieren. Die 12 ordnungsgemäß vorliegenden monatlichen Erklärungen mußten daher berücksichtigt werden. Trotzdem verweigerte der Sachbearbeiter die Aufhebung der Nachzahlungsforderung. Erst eine Drohung mit dem Finanzgericht und einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter des Finanzamtes, brachte den gewünschten Erfolg. Der Bescheid zur Nachzahlung wurde aufgehoben und der Mandant erhielt schließlich noch 500 Euro erstattet!
Ein Straßenverkehrsamt einer Kleinstadt in Niedersachsen richtete an einer kleinen Parkbucht für vier Stellplätze plötzlich eine Baustelle ein. Die vier dort parkenden Autos bekamen ein Ticket für "Parken innerhalb einer Baustelle". 25 Euro sollte das Knöllchen kosten. Ein Autofahrer wunderte sich jedoch, das diese Baustelle an dem Montag morgen, als er an seinem Auto vorbei zur Arbeit gegangen ist, noch gar nicht vorhanden war und legte Einspruch ein. Dieser wurde lapidar abgelehnt - alles wäre korrekt, und jetzt sollte er 50 Euro bezahlen. Der Autofahrer wandte sich an uns - und wir bewiesen dem Straßenverkehrsamt, daß nichts, aber auch gar nichts korrekt war. Die benutzten Verkehrsschilder für das Halteverbot waren mit Edding übermalt - ein Verstoß gegen die Ordnungmäßigkeit von Verkehrsschildern gem. StVO und damit war das Halteverbot schon unwirksam. Ferner waren die genutzten Schilder so aufgestellt, das Sie ausschließlich die Fahrbahn abdeckten, und nicht die Parkbucht - der entsprechende Zusatz fehlte. Und zum dritten konnte von uns nachgewiesen werden, daß die Baustelle inklusiver der Schilder tatsächlich erst am Montag morgen eingerichtet worden war - ein klarer Verstoß gegen geltende Rechts-sprechung bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, nach dem eine mobile Baustelle 72 Stunden vor der Einrichtung angekündigt werden muß. Die Knolle wurde zurückgezogen und der Autofahrer erhielt seine Kosten erstattet.
Einem dynamischen Existenzgründer wurde mit einer eigentlich guten Idee beim Aufstellen von Businessplänen geholfen. Nach der Zusammenfassung aller Zahlen und Fakten wurde dem Existenzgründer von uns abgeraten, die Gründung so wie geplant durchzuführen. Die geplanten Kosten und Einnahmen wurden von ihm nicht realistisch erfaßt. Der Gründer ignorierte unsere Bedenken - wir legten die Beratung nieder. Sechs Monate später war der Gründer insolvent.
Dem Zoll einer größeren Stadt in NRW wurde vor einem Verwaltungsgericht klar gemacht, das in Deutschland (nicht nur) die in einem Ordnungswidrigkeitsbescheid zur Erhöhung der Strafe genutzte Formulierung "hat wissentlich bzw. absichtlich" durch den Staat bewiesen werden muß. Nur Fahrlässigkeit ist anzunehmen. Der Zoll konnte den Beweis nicht führen, der Bescheid wurde aufgehoben.
Einer Rechtsanwaltskammer einer Großstadt in NRW wurde von uns ebenfalls die Rechtslage klar gemacht. Wir berieten einen Mandaten in einer Mietsache mit einem recht unfreundlichen Vermieter, die wir gewannen. Der Vermieter kannte wohl jemanden in der Kammer, deshalb erhielten wir eine Abmahnung der Rechtsanwaltskammer, wir hätten "rechtswidrig Rechtsberatung durchgeführt.". Wir sollten 500 Euro bezahlen und bei Strafandrohung von 2.000 Euro eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese wurde von uns durchgestrichen mit dem Vermerk "Schwachsinn" der Rechtsanwaltskammer zurückgeschickt und von uns nun selber im gleichen Wortlaut mit gleichen Strafzahlungen eine Abmahnung an diese Kammer verfaßt. Das war natürlich nur ein Scherz, aber wir haben der Kammer klar gemacht, das wir durchaus Rechtsberatung durchführen können, wenn wir dies unentgeltlich tun. Da es sich um ein Familienmitglied handelte, das wir gegen den Vermieter vertreten hatten, hatten wir diese Bedingnung erfüllt.
Die Deutsche Rentenversicherung hat einer älteren Dame eine durch einen Facharzt befürwortete und beantragte Kur verweigert. Die Begründung des Sachbearbeiters lautete: wir sehen diese Kur nicht als erforderlich an. Die Dame wandte sich an uns. Wir haben Widerspruch eingelegt und die Rentenversicherung aufgefordert darzulegen, welche befähigte Person, sicherlich ein Arzt oder eine ähnliche Qualifikation, aufgrund welcher Untersuchungen und welcher Fakten ohne persönliche Kenntnis der Dame und ohne Berücksichtigung der offensichtlichen Krankengeschichte entgegen der Anweisung eines Facharztes denn zu diesem Schluß gekommen ist, die Kur wäre nicht nötig und haben das dem zugrunde liegende Protokoll angefordert. Ferner haben wir die Rentenversicherung aufgefordert darzulegen, ob diese alle Folgekosten bzw. Schadenersatzforderungen aufgrund möglicher weiterer gesundheitlichen Schäden der Dame durch die Ablehnung übernimmt. Drei Wochen später wurde die Kur ohne weitere Erklärung genehmigt.
Mehrere Behörden von mehreren staatlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wollten im Zusammenspiel eine kleine Schrebergarten-gemeinschaft in einem "toten" Grundstück zwischen Bahngleisen nach fast 40 Jahren Pacht anscheinend aus politischen grünen Gründen vertreiben. Der Gemeinschaft wurde wiederholt rechtwidrig mit Drohnungen und Ulimaten Angst gemacht und mit Rückbaukosten für angeblich illegal errichtete Bauten in sechstelliger Höhe gedroht. Angeblich wäre dort ein Naturschutzgebiet und die aufstehenden Bauten wären alle illegal errichtet. Die Gemeinschaft wandte sich an uns. Wir deckten auf, das sowohl die Stadt, als auch die Verbandsgemeinde als auch der Landkreis seit dem Beginn des Pachtvertrages von den Bauten gewußt, diese geduldet und sogar eine erhöhte Pacht dafür bezogen hatte. Ferner deckten wir auf, daß das angebliche Naturschutzgebiet bereits vor dem ersten Pachtvertrag bestand und man trotzdem das Gelände vermietet hatte. Und nicht zuletzt deckte ein von den beteiligten Behörden eigentlich zu ihren Gunsten bestellte Gutachten auf, das sich auf einer ungenutzen Parzelle des Grundstücks wohl eine Sondermülldeponie befand, von deren Existenz alle beteiligten Behörden jahrzehntelang gewußt, dies aber den Mietern nicht mitgeteilt hatten. Wir forderten eine Erklärung der drei beteiligten Kommunen und der übergeordneten Naturschutzbehörde und drohten mit Vorlage beim Innenministerium. Die Schikane gegen die Schrebergärner wurde seither eingestellt.